Beruf Landarzt

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) definiert als Landärztin oder Landarzt jene Ärztinnen und Ärzte, die als Allgemeinmediziner mit einem Vertrag zur Österreichischen Gesundheitskasse in Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern tätig sind oder in einem Ort mit maximal zwei Kassen-Allgemeinmedizinern eine Ordination betreiben.

In Tirol fallen mehr als die Hälfte aller Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen mit Kassenverträgen in diese Gruppe. Sie sind für die hausärztliche Versorgung verantwortlich und betreuen ihre Patienten und Patientinnen außerhalb der Ballungsräume bis hin in die oft weit abgelegenen Tiroler Talschaften. Neben der Patientenbetreuung in ihren Ordinationen besucht jede/r von ihnen auch bettlägrige Patientinnen und Patienten zuhause im Rahmen der ca. 1000 Hausbesuche, die auf jede Ärztin und jeden Arzt am Lande jährlich entfallen.